Musikschulstatut

Das Musikschulstatut beschreibt, welchen Bildungsgang die Musikschüler/innen durchlaufen. Im Frühjahr 2014 wurde vom MDF Steiermark (MusikschuldirektorInnenfach- Verband) unter dem Vorsitz von MDir. Mag. Wolfgang Fleischhacker ein neues Statut für alle kommunalen Musikschulen der Steiermark erarbeitet, welches vom Bildungsministerium am 13. August 2014 erlassen wurde.

Rechtliche Grundlagen - Das Organisationsstatut

Fachverband der Direktorinnen und Direktoren kommunaler Musikschulen der Steiermark (ZVR-Zahl: 477835212). Organisationsstatut für Musikschulen in der Steiermark 2014 Erlass vom 13.8.2014, BMBF-24.420/0015-III/3a/2014:

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen hat mit Erlass vom 13.8.2014,BMBF-24.420/0015-III/3a/2014, unter Bezugnahme auf § 14 Abs. 2 lit b des Privatschulgesetzes (PrivSchG), BGBl. Nr. 244/1962 idgF, nachstehendes Organisationsstatut für Musikschulen in der Steiermark neu erlassen (Neufassung 2014).

Erlassen vom Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) am 13. August 2014.

Erstellungsgrundlagen:

Lehrpläne der KOMU (Konferenz der österreichischen Musikschulwerke), Organisationsstatut für Musikschulen in Steiermark 1998, Organisationsstatut der Musikschulen Mürzzuschlag/Krieglach 1998, Bundesgesetz über das Privatschulwesen 1962 idgF., Steiermärkisches Musiklehrergesetz (MLG) 1991 und 2014.

Vollständiges Orangisationsstatut downloaden (PDF, 860 kB)