Schulkosten 2025/2026

Die Musikschule der Stadt Fehring ist eine öffentlich-rechtliche Schule. Für die jährlichen Schullkostenbeiträge gibt es für die Kommunalen Musikschulen Steiermark eine  Tarifempfehlung vom Städte- und Gemeindebund. Für das Schuljahr 2025/2026 wurden folgende Tarife festgelegt.

EUR 575,00 pro Jahr (2 Teilbeträge zu je EUR 287,50) für:
ordentliche Schülerinnen und Schüler pro Hauptfach im Einzel-/Gruppenunterricht (1-3 Schüler:innen pro Stunde). Als ordentliche Schüler:innen im Sinne der Musikschüler:innenförderung sind Schüler:innen, welche das 24. Lebensjahr mit Schulbeginn 08.09.2025 noch nicht vollendet haben! Der Schulkostenbeitrag ist eine Jahrespauschale und beinhaltet neben der wöchentlichen Unterrichtsstunde von 50 Minuten auch die Teilnahme an mindestens einem Ergänzungsfach (Kursfach). Der Besuch weiterer zusätzlicher Ergänzungsfächer/Kursfächer ist für Hauptfachschüler:innen kostenlos.

Kursfach/Ergänzungfach:
Zusätzlich zum Hauptfach, welches wöchentlich 50 Minuten unterrichtet wird, muss auch ein Ergänzungsfach absolviert werden. Dieses ist kostenfrei.
Der Stundenaufwand für dieses Ergänzungsfach beträgt in der Elementarstufe mind. 9 Stunden bzw. ab der Unterstufe mind. 18 Stunden pro Schuljahr. Diese Stunden können auch gebündelt absolviert werden (siehe unter Unterrichtsfächer/Kursfächer).
Schüler:innen, die mehr als ein Hauptfach absolvieren, müssen in Summe nur ein Ergänzungsfach absolvieren. Natürlich darf man kostenfrei mehrere Ergänzungsfächer belegen.
Schüler:innen, die kein Ergänzungsfach absolvieren und die jeweils geforderte Stundenzahl nicht erreichen, werden vom Land Steiermark nicht gefördert und können dadurch nicht in der Musikschule geführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass diese Vorgaben laut o.g. Statut strikt einzuhalten sind, da das Land Steiermark bei Nichteinhaltung von der Gemeinde Förderrückzahlungen einfordert.

EUR 284,00 pro Jahr (zwei Teilbeträge zu je EUR 142,00) für:
Schülerinnen und Schüler im Kursunterricht ab 6 Schüler:innen/Stunde (altersunabhängig). Kursfach ist z.B. das Eltern-Kind-Musizieren, die Musikalische Früherziehung, das Kunstschulfach "Kreatives Gestalten" (kann auch in Verbindung eines Hauptfaches besucht werden; in diesem Fall ist es kostenfrei!) und verschiedene Instrumental- Vokalkurse. Die Kursbeiträge sind ebenfalls Jahrespauschalen!

EUR 425,00 pro Jahr (zwei Teilbeträge zu je EUR 212,50) für:
Schülerinnen und Schüler im Kursunterricht mit 4 bis 5 Schüler:innen/Stunde (altersunabhängig). Kursfach ist z.B. das Eltern-Kind-Musizieren, die Musikalische Früherziehung, das Kunstschulfach "Kreatives Gestalten" (kann auch in Verbindung eines Hauptfaches besucht werden; in diesem Fall ist es kostenfrei!) und verschiedene Instrumental- Vokalkurse. Die Kursbeiträge sind ebenfalls Jahrespauschalen!

Eine Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten. In den ersten drei bis vier Jahren können bis zu 3 Schüler:innen pro Stunde unterrichtet (Elementarstufe und Unterstufe) werden. In der Mittel- und Oberstufe werden maximal zwei Schüler:innen in einer Stunde unterrichtet. Ob Schüler:innen zu dritt, zu zweit oder alleine in einer Stunde Unterricht bekommen, hängt von der Leistung der Schüler:innen ab. Wer also sehr fleißig ist, wird früher Einzelunterricht erhalten.

Erwachsenen Tarif: Erwachsene Schüler:innen werden je nach vorhandenem Platz aufgenommen! Erwachsene Schüler:innen sind Schüler, welche mit Schuleintritt (Schuljahr 2025/2026 Stichtag 08.09.2025) das 24. Lebensjahr vollendet haben! Die Jahrespauschaule für EW-Schüler:innen im Hauptfach für das Schuljahr 2025/2026 beträgt EUR 1500,00 (2 Teilbeträge zu je EUR 750,00). Erwachsene Schüler:innen werden vom Land Steiermark nicht gefördert!

Die Elternbeiträge werden direkt von der Stadtgemeinde Fehring (MUS-Trägergemeinde) mittels Erlagschein oder Abbuchungsauftrag eingehoben.

Sollte zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel in Zusammenhang mit krisenbedingten Maßnahmen, die Abhaltung des Unterrichts in Form von Distance Learning (Fernunterricht) erforderlich sein, so ist der Fernunterricht dem Regelunterricht gleichzuhalten. Die vorübergehende Abhaltung des Unterrichts in Form von Distance Learning (Fernunterricht) ändert nichts an der Höhe der zu entrichtenden Beiträge.

Bei Erkrankung einer Lehrkraft und dem damit verbundenen Ausfall des Unterrichtes von durchgehend 3 Wochen und mehr kann um Rückerstattung des aliquoten Schulkostenbeitrages angesucht werden. Das Ansuchen muss schriftlich und im betreffenden Schuljahr erfolgen!

Die Musikschule verfügt über einige Musikinstrumente, welche an Schüler:innen verliehen werden. Für Leihinstrumente der Musikschule wird eine jährliche Gebühr (ab dem Schuljahr 2025/2026) in der Höhe von EUR 76,00 eingehoben (mit jährlicher Indexanpassung). Mit dieser Gebühr werden die Wartungs- und Reparaturkosten der einzelnen Instrumente abgedeckt.