Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026

Anmeldungen für das Schuljahr 2025/2026 sind je nach Unterrichtsfach/Kursfach noch möglich! Das unten stehende "Online-Formular" ausfüllen und abschicken. Im Anschluss setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass man sich das Anmeldeformular im "Download-Bereich" (siehe rechts daneben!) ausdruckt, ausfüllt und an die Schule übermittelt (postalisch oder per E-Mail).

Schnupperstunden zum Probieren verschiedener Instrumente sind jederzeit und kostenlos unter Voranmeldung (0664/1459210) möglich! „Komm vorbei und entdecke dein Talent!"

Für die Online-Anmeldung bitte Folgendes beachten: Anmeldungen sind laufend möglich. Durch die Online-Anmeldung wird kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Aufnahme begründet! Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt dem/der Schulleiter/in und richtet sich auch nach vorhandenen Plätzen. Eine Entscheidungsgrundlage zur Aufnahme ist eine Beratung mit den Fachkräften in der Musikschule. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Nach erfolgreich verschickter Anmeldung setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung.

Spätestens in der 1. Unterrichtsstunde bzw. bei Aufnahme in die Musikschule benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Danke!

Schüler/in

Erziehungsberechtigte/r

Einzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich die Stadtgemeinde Fehring, die von mir zu entrichtenden Zahlungen betreffend Musikschulbeitrag bis auf Widerruf bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch meine kontoführende Bank ermächtigt, Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich habe das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angaben von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen.

Musikschüler:innenförderung Schuljahr 2025/2026

Die Kosten für den Unterricht sind für Sie deshalb so niedrig, weil das Land Steiermark eine Förderung ermöglicht. Die Förderung wird vom Land Steiermark unmittelbar an den Musikschulerhalter (Stadtgemeinde Fehring) ausgezahlt, welcher die Förderung in Form von Unterricht an Sie weitergibt. Damit kann Ihr Musikschulbeitrag so niedrig wie gewohnt sein. In den Genuss der Förderung kommen jene Schüler:innen, welche mit dem jeweiligen Schulbeginn, das 24 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Schuljahr 2025/2026: 08.09.2025)! Mit dem Förderungsanspruch sind für den Unterricht auch festgelegte Mindestanwesenheiten am Unterricht (insbesondere im Ergänzungsfach: 9/18 Unterrichtseinheiten) vorgeschrieben! Diese Mindestanwesenheiten werden vom Land Steiermark an den Musikschulen streng kontrolliert und bei Nichteinhaltung werden von der Gemeinde Förderrückzahlungen gefordert. Erfolgt die Rückzahlung vom Förderungsmittler aufgrund von Mängeln, die ein Förderungsnehmer/eine Förderungsnehmerin zu verantworten hat (z.B. Nichterscheinen zum vereinbarten Musikunterricht), so sind die daraus resultierenden Rückforderungsansprüche des Landes Steiermark dem/der Förderungsnehmer:in gegenüber vom Land Steiermark rechtsverbindlich an den Förderungsmittler (Gemeinde) abzutreten. Schüler:innen bzw. deren Erziehungsberechtigten, welche den Förderantrag nicht zustimmen sowie die Mindesteinheiten im Unterricht und Ergänzungsfach nicht absolvieren, werden vom Land Steiermark nicht gefördert und können dadurch nicht in der Musikschule geführt werden! Wollen Sie diese Förderung vom Land erhalten, kreuzen Sie bitte das untenstehende Feld an und beachten Sie die daran geknüpften datenschutzrechtlichen Konsequenzen.

Zustimmung*

Ich stimme einer allfälligen MusikschülerInnenförderung für das Unterrichtsjahr 2025/26 (für mich/ für mein Kind) und den nachfolgenden Datenschutzrechtlichen Informationen des Förderungsgebers zu.
Datenschutzrechtliche Information des Förderungsgebers:
  1. Das Land Steiermark ist ermächtigt, personenbezogene Daten des Förderungsnehmers/der Förderungsnehmerin (sowie der Erziehungsberechtigten) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz- Grundverordnung für Zwecke der Abwicklung der Förderung, für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen automationsunterstützt zu verarbeiten. Die erforderlichen Daten (insbesondere Personalien und Stammdaten der SchülerInnen und Erziehungsberechtigten, Unterrichtsdaten, Daten zum Schulverlauf und Schulerfolg) werden vom Musikschulerhalter an das Land Steiermark übermittelt.
  2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
  3. Übermittlungen von Daten können stattfinden: an den Landesrechnungshof zu Kontrollzwecken, an Gerichte wegen Rückforderungen, an den Landtag in Berichten über die Förderungsvergabe.
  4. Darüber hinaus können Angaben zu der Förderungsnehmerin/dem Förderungsnehmer, der Förderungsgegenstand, die Art und die Höhe der Förderungsmittel, die Zuordnung zum Leistungsangebot sowie Angaben über die Zahlungen (§ 25 Abs. 1 Z. 1 bis 4, 6 und 7 TDBG) an den Bundesminister für Finanzen zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank übermittelt werden.
  5. Der Förderungswerber/Die Förderungswerberin nimmt zur Kenntnis, dass auf der Datenschutz- Informationsseite des Förderungsgebers (https://datenschutz.stmk.gv.at) alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden ihn/sie betreffenden Punkten veröffentlicht sind: - zu den ihm/ihr zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit; - zum dem ihm/ihr zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde; - zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten.
Einwilligung betreffend Art. 7 DSGVO*

Ich bin damit einverstanden, dass die mittels dieser Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich für schulische und organisatorische Zwecke verarbeitet werden. Diese Daten (sowie Beurteilungen von Prüfungen und Unterrichtsfächern) werden an das Land Steiermark, die Stadtgemeinde Fehring, meine Wohnsitzgemeinde, gegebenenfalls an den Blasmusikverband (Anmeldung zu einer Kombinationsprüfung, wie auch zur Übermittlung von Prüfungsergebnissen der Musikschule an den Österreichischen Blasmusikverband) und an die entsprechenden Stellen zwecks Teilnahme an verschiedenen Musikschulwettbewerben (z.B. Prima la musica usw.) weitergeleitet.
Zudem gebe ich die Einwilligung, dass Fotos, Tonaufnahmen, Videos und Namen von meinem Musikschulkind und/bzw. von mir zum Zwecke der Berichterstattung und Schuldokumentation veröffentlicht werden dürfen. Ich habe jederzeit das Recht, diese Einwilligung schriftlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Bearbeitung nicht berührt.

Mit dem Antrag auf Aufnahme nehme ich das für die Schule gültige Organisationsstatut beinhaltend u.a. den Aufbau, den Lehrplan, die Schul- und Hausordnung sowie die jeweils gültigen Sätze der Schulkostenbeiträge zur Kenntnis! Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben!*
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.*
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